Physiotherapie Plum in Alsdorf
 

Physiotherapie Plum Alsdorf - Kontakt






Unsere Öffnungszeiten

jetzt geschlossen
Montag
7:0012:30
13:0016:30
Dienstag
7:0013:30
14:0020:00
Mittwoch
7:0016:30
Donnerstag
7:0020:00
Freitag
7:0012:00


Patienteninformation


Terminabsagen


Unser Anliegen ist es, für Sie die qualitativ bestmögliche Therapie anzubieten. Hierfür sind wir auf stabile Umsätze angewiesen. Um dies zu gewährleisten und uns vor Umsatzausfällen zu schützen, hat uns der Gesetzgeber im § 615 BGB die Möglichkeit gegeben, für kurzfristig abgesagte oder versäumte Termine eine Ausfallgebühr zu berechnen. Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie diesen bitte möglichst rechtzeitig ab, damit wir ihn neu vergeben können. Außerhalb der normalen Öffnungszeiten und an Wochenenden nimmt unser Anrufbeantworter Ihre Absage entgegen. Absagen sind bis 24 Stunden vor Terminbeginn für Sie kostenfrei. Bei kurzfristigeren Absagen versuchen wir gerne, für Sie den Termin neu zu vergeben. Wenn uns das gelingt, entstehen Ihnen keine Kosten. Sollte uns das nicht gelingen und die Terminlücke bestehen bleiben, berechnen wir Ihnen privat eine Ausfallgebühr. Diese Absagenregelung gilt unabhängig vom Grund einer Absage. 

Die Behandlung


Auch Sie mögen bestimmt keine Wartezeiten, deshalb sind wir stets bemüht Sie pünktlich zum vereinbarten Termin zu behandeln. Deshalb bitten wir Sie, lieber 5 Minuten zu früh, als zu spät zu Ihrer Behandlung zu erscheinen. Falls Sie doch einmal verspätet sind, können wir uns Ihnen leider nicht mehr der vollen Therapiezeit widmen, da die nachfolgenden Patienten sicherlich nicht gerne warten möchten.
Falls vorhanden, bringen Sie bitte zur 1. Behandlung alle relevanten Dokumente (Röntgenbilder, MRT, OP-Berichte, usw.) mit. Somit können sich unsere Therapeuten schneller ein besseres Bild von Ihnen und Ihrem Krankheitsbild verschaffen.

Gesetzliche Krankenkassen


Patienten, die in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, müssen zu jedem Rezept eine Zuzahlung leisten. Diese Zuzahlungsbestimmungen sind vom Gesetzgeber festgelegt und gelten daher in allen Physio-Praxen gleichermaßen. Die Zuzahlung setzt sich zusammen aus einer Pauschale (Rezeptgebühr) von 10,-€, die pro Rezept geleistet werden muss (nicht zu verwechseln mit der früheren Praxisgebühr) und einer 10%igen Eigenbeteilung an den Kosten der Behandlung.

Private Krankenkassen


Privatversicherte Patienten erhalten nach Abschluß, der auf dem Rezept ausgewiesenen Behandlung, eine für das Einreichen bei der PKV geeignete Rechnung. Die Preisliste kann auf Anfrage, vor dem Beginn der Behandlung, eingesehen werden.